Die Rechtslage:   Videoüberwachung am Arbeitsplatz Stand Juli 2010

Was ist wichtig für eine Videoüberwachung im Einzelhandel?

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Report: Videoueberwachung am Arbeitsplatz

 

Tonüberwachung ist generell strafbar, darauf sollten Sie Ihre Kunden immer hinweisen ( es sei denn, es ist mit den Mitarbeitern abgestimmt und schriftlich vereinbart) Es gibt Anwendungen bei denen eine Tonüberwachung zum Schutze der Mitarbeiter installiert werden kann.

Zur Gefahrenabwehr und zur Aufzeichnung von möglichen Tätern kann wie bei der besonderen Gefährdung an Bankschaltern eine permanente Videoüberwachung erforderlich und gerechtfertigt sein. Ebenso kann wegen der hohen Diebstahlsgefahr und wegen des hohen Warenschwunds eine offene Videoüberwachung auch in Kaufhäusern und Ladengeschäften auf der gesamten Fläche gerechtfertigt sein.

Informieren Sie sich über die derzeitige Rechtslage, fordern Sie unseren Report an: Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

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Ist Videoüberwachung zur Vermeidung von Ladendiebstahl rechtens ?