Die Rechtslage:   Videoüberwachung am Arbeitsplatz Stand März 2010

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß: Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Hier Klicken zum Gerichtsurteil

Was ist zu beachten bei einer Videoüberwachung im Einzelhandel, im Supermarkt, an der Tankstelle?

  • Was darf in einem Ladengeschäft überwacht werden?
  • Was darf auf keinen Fall von Kameras erfasst werden?
  • Darf ein Supermarkt großflächig mit Kameras überwacht werden?
  • Wann kann sich ein Kunde wegen Kameraüberwachung beim Datenschutzbeauftragten beschweren?
  • Wie muss ich meine Angestellten informieren?

Hier kostenlosen Spezial-Report über Videoüberwachung am Arbeitsplatz anfordern, in dem Report stehen alle rechtlichen hinweise, die Sie unbedingt beachten müssen.

  • Tonüberwachung ist generell strafbar, darauf sollten Sie Ihre Kunden immer hinweisen ( es sei denn, es ist mit den Mitarbeitern abgestimmt und schriftlich vereinbart) Es gibt Anwendungen bei denen eine Tonüberwachung zum Schutze der Mitarbeiter installiert werden kann.

Hier die kostenlose Checkliste "Videoüberwachung am Arbeitsplatz" anfordern. Was Sie vor dem Kauf und der Installation einer Videoüberwachung in einem Ladengeschäft oder am Arbeitsplatz beachten sollten.

 

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  • Darf ich zur Gefahrenabwehr von möglichen Tätern eine permanente Videoüberwachung installieren?
  • Unter welchen Umständen kann wegen der hohen Diebstahlsgefahr und wegen des hohen Warenschwunds eine offene Videoüberwachung auch in Kaufhäusern und Ladengeschäften auf der gesamten Fläche gerechtfertigt sein?

Informieren Sie sich über die derzeitige Rechtslage: Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

  • Der Gesetzgeber sagt: Videoüberwachung zur Vermeidung von Ladendiebstahl  ist rechtens. Was Sie aber beachten müssen, damit Sie alle einschlägigen Gesetze beachten steht in unserem Spezial-Report.

Wenn Sie nicht in einen Überwachungs- oder Datenschutzskandal wegen einer Kassenüberwachung oder Ladenüberwachung verwickelt werden wollen, lesen Sie unseren Spezialreport "Videoüberwachung am Arbeitsplatz".