Datenschutz
BTE mahnt mangelnden Datenschutz
Es ist vielfach nicht bekannt, dass jedes Unternehmen, das eine Videoanlage installiert hat, einen Datenschutzbeauftragten benötigt.
Der Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels (BTE) warnt mittelständige Unternehmen vor einem zu nachlässigen Umgang mit der Datenschutznovelle II. Ihnen drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich. Zudem warnt er vor unseriösen Anwälten, die Kontrollanrufe tätigen, um angebliche Fehler beim Datenschutz aufzudecken und anschließend kostenpflichtige Abmahnungen zu verschicken.
Die seit dem 1. September 2009 geltende Richtlinie schärft die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz von Mitarbeiter- und Kundendaten und wurde seitdem von den Behörden nach BTE-Informationen vor allem im Mittelstand nicht regelmäßig kontrolliert. So sei vielfach unbekannt, dass jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung vorhanden ist oder mindestens zehn Personen inklusive Inhaber und Geschäftsführer im gesamten Unternehmen mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die an der Kasse Zahlungen mit elektronischem Lastschriftverfahren, Electronic Cash oder Kreditkarte abwickeln. Da der Beauftragte wegen möglicher Interessenkollision weder als Inhaber und Gesellschafter noch in leitender Funktion im Unternehmen tätig sein darf, müssen Unternehmen meist eine externe Lösung suchen. Datenschutzbeauftrage können beispielsweise über www.videosystem.de bestellt werden, bei der Mitglieder der Einzelhandelsverbände Sonderkonditionen erhalten.
Hinzu kommt, dass viele Unternehmen laut BTE nicht wissen, dass sie ein Datenschutzmanagement einrichten, ein datenschutzrechtliches Verfahrensverzeichnis sowie eine Dokumentation in Form eines Datenschutzhandbuches erstellen müssen. Sie sollen Mitarbeiter über den richtigen Umgang mit Daten unterrichten und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten.
geschrieben von BTE am 16.05.2011 um 17:34 Uhr.
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