Datenschutz
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Mitarbeiterkontrolle per Video: Kosten trägt Arbeitgeber
ERSTELLT 21.08.07, 11:21h
Mainz - Ein Arbeitnehmer, der mit Hilfe einer Videokamera des Diebstahls überführt wird, muss nicht ohne weiteres für die Kosten der Überwachung aufkommen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil.
Eine Erstattungspflicht bestehe nur, wenn der Arbeitgeber bereits vor der Installation der Kameras einen konkreten Verdacht gegen den Mitarbeiter hatte. Die generelle Überwachung eines Arbeitsplatzes zähle zu den sogenannten Vorsorgekosten, für die der Arbeitgeber aufkommen müsse (Urteil vom 9. Februar 2007 - 11 Sa 167/07).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Arbeitgebers gegen eine Mitarbeiterin weitgehend ab. Der Arbeitgeber hatte die Frau, die als Kassiererin arbeitete, mit Hilfe einer Kamera des Diebstahls von rund 450 Euro überführt. Neben der Rückerstattung dieser Summe verlangte er von der ehemaligen Mitarbeiterin auch 1740 Euro für die Videoüberwachung.
Das LAG verurteilte die Kassiererin nur zur Erstattung des gestohlenen Geldes. Die Richter betonten, da vor der Installation der Videoanlage kein hinreichend konkreter Verdacht bestanden habe, dass die Frau sich aus der Kasse bediene, müsse der Arbeitgeber die Überwachungskosten selbst tragen. (dpa)
geschrieben am 28.08.2008 um 20:04 Uhr.
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Kassendaten im Videobild