Zeitungsberichte

Videotechnik für den Einzelhandel

Kameraüberwachung in Einzelhandel rechtens

Die Überführung von Ladendieben mittels Videoüberwachung ist zulässig und wird bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch vor Gericht als rechtmäßig akzeptiert.

Kameraüberwachung in Einzelhandel rechtensVideoüberwachung bei Ladendiebstahl rechtens
Die Überführung von Ladendieben mittels Videoüberwachung ist zulässig und wird bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch vor Gericht als rechtmäßig akzeptiert.
Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht am 24. Januar 2002 (AZ: 2 St RR 8/02) und lehnte eine entsprechende Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Coburg ab.
Hierzu wurde festgehalten, dass in einem Kaufhaus zu Beweis- und Überwachungszwecken gefertigte Videoaufnahmen in der Regel keinen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhalten, sofern Besucher beim Betreten der Verkaufsräume auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht werden.
So können für jedermann deutlich sichtbare Schilder an den Eingängen auf die Videoüberwachung hinweisen, wodurch die Besucher die Möglichkeit haben, den Besuch des Kaufhauses zu unterlassen, um sich der Überwachung nicht auszusetzen.
"Die Aufnahmen betrafen auch weder den privaten noch gar den intimen Bereich, sondern völlig unverfängliche Vorgänge, nämlich den Aufenthalt in einem allgemeinen Kaufhaus.

Schließlich erfolgten die Aufnahmen in dem berechtigten Interesse des Warenhausinhabers, Diebstähle nach Möglichkeit nicht nur aufzudecken, sondern bereits generalpräventiv zu verhindern, um so die Preise möglichst niedrig halten zu können, was auch im Interesse aller Kunden liegt."

geschrieben am 14.02.2006 um 17:53 Uhr.


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