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Arbeitgeber und Betriebsrat sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Alles was Sie über Videoüberwachung am Arbeitsplatz wissen müssen, steht im neuen Report über die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

Was sagt das neue  Beschäftigungsdatenschutzgesetz 2010

25.8.2010

Videoüberwachung

Ganz allgemein soll die Videoüberwachung von nicht öffentlich zugänglichen Betriebsstätten nur zulässig sein, soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich und verhältnismäßig ist. Eine heimliche Videoüberwachung eines Beschäftigten soll nur unter erschwerten Voraussetzungen (bei konkreten Verdachtsfällen) zugelassen werden. Die Videoüberwachung von Betriebsräumen, die überwiegend zur privaten Lebensgestaltung des Beschäftigten dienen, soll untersagt werden.

Beispiel: Die offene Videoüberwachung der Eingänge eines Betriebsgeländes (Zutrittskontrolle) oder eines Verteilzentrums für Wertbriefe (Schutz des Eigentums) sollen zulässig sein.

Heimlich soll ein Beschäftigter mit einer Videokamera demgegenüber nur überwacht werden dürfen, wenn ein konkret belegter Verdacht besteht, dass er z.B. im Betrieb Geld gestohlen hat und die Videoüberwachung erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Tat aufzudecken.

Sofern ein Betriebsrat existiert, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht. Eine vorbeugende heimliche Videoüberwachung soll nicht zulässig sein. Unzulässig soll auch z.B. die Überwachung des Bereitschaftsdienstzimmers eines Arztes oder einer Krankenschwester im Krankenhaus sein, da dieses überwiegend der privaten Lebensgestaltung dient (Ausruhen, Schlafen).

Hier der Direktlink zum Entwurf des bmi der am 25.8. eingebracht wurde.

Deshalb ist für jeden Ladeninhaber, der eine Videoanlage installiert hat  oder installieren will - unser neue Report über Videoüberwachung am Arbeitsplatz äußerst wichtig  Hier Report anfordern 

Was Sie als Chef wissen sollten:

Was verführt Mitarbeiter zu dolosen Handlungen am Arbeitsplatz?

  • Vertrauen zu den Mitarbeitern aufbauen - die ehrlichen Mitarbeiter vor der Versuchung schützen.
  • Ein Detektiveinsatz macht das Betriebsklima nachhaltig kaputt.
  • Die Kosten für Detektiv und neue Mitarbeiter und dem damit verbunden Umsatzrückgang sind in aller Regel wesentlich höher als eine Cash-Plus-Basic-Anlage.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Mitarbeitern über Ihre Probleme und die erforderlichen Kontrollmaßnahmen

Die beste Kassen/Video-Kontrolle derzeit am deutschen Markt

Videoüberwachungen mit CASH-Plus werden in Einzelhandelsgeschäften in ganz Deutschland installiert.  Die optimale Lösung für eine  Kassenüberwachung und gegen Ladendiebstahl und Fehlbuchungen an POS-Kassen. Informieren Sie sich über die Rechtmaßigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Nicht jede Kameraüberwachung ist zulässig. ( siehe Beschäftigtendatenschutzgesetz)

     

Informieren Sie sich, wie Fernüberwachung aussieht:

Hier sehen Sie ein Demovideo und die Bildqualität einer Kassenüberwachung 

Wichtig: Sie wollen wissen, ob Ihre Kasse über eine Schnittstelle verfügt, die Drucker-  Journal- oder Displaydaten an externe Geräte wie Drucker oder Display und somit auch an Cash-Plus schicken kann. Fragen Sie uns